„Mein Körper gehört mir“! Die Möglichkeit der Frauen über ihren Körper und ihre Sexualität selber zu bestimmen, war ein zentrales Anliegen der neuen Frauenbewegung und zahlreiche Frauen befassten sich individuell oder in verschiedenen Gruppen mit diesem Thema. Nach dem Motto "Frausein ist keine Krankheit" engagierten sie sich für einen neuen Umgang mit dem weiblichen Körper und begannen sowohl die Definitionen als auch die Definitionsmacht in Frage zu stellen. Tatsächlich konzentrierten sich fast alle Forderungen der Frauenbewegung auf körperliche Fragen: das Recht abzutreiben, den Zugang zu Empfängnisverhütung, Informationen über die Pille. All das wurde im Namen der „Selbstbestimmung“ im „Umgang mit dem eigenen Körper“ eingeklagt.
Doch die Frauen waren sich keineswegs einig: In den Interviewausschnitten rechts erzählen Muda Mathis und Theres Blöchlinger, welche Fragen untereinander diskutiert wurden.

Die Fristenlösung

Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs war seit jeher eine Forderung der Frauenbewegungen auf der ganzen Welt. In der Schweiz lancierte 1971 ein überparteiliches Komitee eine Volksinitiative für die straflose Unterbrechung der Schwangerschaft, die auch von der Frauenbewegung unterstützt wurde. Dabei sollte die Verfassung durch einen Satz ergänzt werden, der einen Unterbruch der Schwangerschaft entkriminalisierte und der betroffenen Frau damit die Möglichkeit gab, selber über ihren Körper zu entscheiden. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung und so kam es auch: Bei einer Stimm­beteiligung von 51.9% verwarf das Volk die Fristenlösungsinitiative am 25. September mit 48.3% Ja gegen 51.7% Nein-Stimmen. Acht Kantone stimmen mit teilweise grossem Mehr zu, die ländlichen und katholischen Kantone lehnten dagegen sehr deutlich ab.

Erst seit 2002 gilt die Fristenregelung: Bis zur 12. Schwangerschaftswoche liegt nun der Entscheid über den Abbruch bei der schwangeren Frau.

Initiativkomitee für straflose Schwangerschaftsunterbrechung,
«Eidgenössisches Volksbegehren», Fundort: SAZ, Ar 465.11.5, 072 FBB, Handapparat M. Perell.

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Judith Stamm

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Catherine Schmidt

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Judith Stamm

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Theres Blöchlinger

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Judith Stamm

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Peter Sigerist

Die Mutterschaftsinitiative

Ebenfalls wichtig für die Neue Frauenbewegung der Schweiz war die eidgenössische Volksinitiative "für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft". Sie wurde am 21. Januar 1980 von der Organisation für die Sache der Frau (OFRA), verschiedenen autonomen Frauengruppen, Gewerkschaften und linken Parteien eingereicht. Die Initiative sah neben der vollständigen Deckung aller in Folge Schwangerschaft und Geburt entstehenden Arzt-, Pflege- und Spitalkosten auch einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 16 Wochen vor. Zudem wurde für erwerbstätige Eltern ein Elternurlaub von mindestens 9 Monaten, der für die Mutter an den Mutterschaftsurlaub anschliesst, für den Vater mit dem Zeitpunkt der Geburt beginnen kann, gefordert. Wie die Fristenlösungsinitiative wurde sie im Dezember 1984 vom Volk abgelehnt.